10.03.2016Pensionskasse CAPAV: technischer Zinssatz und Umwandlungssatz wird angepasst.

Gestützt auf die Empfehlung der Schweizerischen Kammer der Pensionskassenexperten und angesichts der tiefen Renditeerwartungen an den Kapitalmärkten beschloss der Stiftungsrat der Pensionskasse CAPAV den technischen Zinssatz von 3,25 % auf 2,75 % herabzusetzen. Dieser Beschluss hat keine Auswirkungen auf die laufenden Renten. Das Vorsorgekapital der Rentenbezüger erhöht sich um nahezu 9 Millionen Franken, wodurch sich der Deckungsgrad verringert. Mit einem Deckungsgrad von 103.5 % besteht jedoch per 31.12.2015 weiterhin eine geringe Überdeckung.

Damit dies so bleibt, wird der Satz, mit dem das Alterskapital in Renten umgewandelt wird, schrittweise auf 7,0 % herabgesetzt. Der Umwandlungssatz beträgt zurzeit noch 7,2 %. Diese Massnahme musste in Anbetracht des neuen technischen Zinssatzes und der festgestellten höheren Lebenserwartung getroffen werden. Ziel war es, den Fortbestand der Vorsorgeeinrichtung zu gewährleisten, ohne dass die jüngeren Generationen dafür die Finanzierung tragen müssen.

Folgende Änderungen des Umwandlungssatzes sind vorgesehen:
             2016              7,2 %
             2017              7,1 %
             2018              7,0 %

Im Jahr 2018 wird die Situation erneut geprüft.