ExperteAnerkannter Experte für berufliche Vorsorge

In Anwendung von Artikel 53 des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG) muss jede Vorsorgeeinrichtung regelmässig durch einen anerkannten PK-Experten die finanzielle Sicherheit prüfen lassen; die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen gegenüber den Versicherten muss gewährleistet sein.  Auch die Einhaltung der gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen wird in diesem Zusammenhang kontrolliert.

Professionelle versicherungsmathematische Beratung 

Die CAPAV hat diese anspruchsvolle Aufgabe den PK-Experten der Beratungsfirma Pittet Associés in Lausanne anvertraut. Der Experte für berufliche Vorsorge steht dem Stiftungsrat auch bei allen Fragen im Zusammenhang mit der Gestaltung und Anpassung von Vorsorgeplänen, der Verwendung von freien Mitteln, bei Massnahmen im Falle einer Unterdeckung sowie bei der Wahl der versicherungstechnischen Grundlagen zur Verfügung.