VerpfändungDie Verpfändung von Wohneigentum

Falls eine versicherte Person ein Wohneigentum für den Eigenbedarf erwirbt und dort ihren Hauptwohnsitz hat, kann sie einen Vorbezug zum Erwerb von Wohneigentum oder eine Verpfändung beantragen.

Verpfändung

Die Verpfändung hat den Vorteil, dass die Leistungen bei Invalidität, Todesfall oder Pensionierung nicht gekürzt werden, bei gleichzeitiger Erhöhung des möglichen Hypothekarkredits zur Finanzierung des Eigenheims. Mittels Formular können Sie die Verpfändung beantragen.

Gleichzeitig hat die Verpfändung Steuervorteile, da der verpfändete Betrag nicht steuerpflichtig ist. Im Weiteren wird der verpfändete Betrag als Fremdguthaben beurteilt, was bedeutet, dass höhere Abzüge der Hypothekarzinsen beim steuerbaren Einkommen berücksichtigt werden können.