PensionierungRente oder Kapitalauszahlung

Das ordentliche Rücktrittsalter für die versicherten Personen der CAPAV liegt für Männer bei 65 Jahren, bei Frauen bei 64 Jahren. Dies entspricht dem Rücktrittsalter der AHV. Während der Beitragsdauer zur Kasse speist jede versicherte Person ihr individuelles Konto, dessen Saldo „Altersguthaben“ genannt wird.

Berechnung der Altersrente 

Die Höhe der Altersrente wird in Prozent des Altersguthabens im Rücktrittsalter berechnet. Der angewandte Prozentsatz ist der „Umwandlungssatz“ und wird vom Stiftungsrat festgesetzt. Der Umwandlungssatz liegt bei 6.8 %. Beispiel: Mit einem Altersguthaben von CHF 200‘000.- beläuft sich die jährliche lebenslängliche Altersrente auf CHF 13'600.- (200'000.- x 6.8 %).

Ab 60. Altersjahr kann eine halbe Altersrente ausbezahlt werden, sofern die versicherte Person ihren Beschäftigungsgrad auf 50% reduziert. Die versicherte Person kann auch den Aufschub der Altersrente bis maximal zum 70. Altersjahr verlangen, sofern sie weiterhin erwerbstätig ist.

Kapitaloption

Die versicherte Person kann die teilweise oder vollständige Auszahlung ihrer Altersleistung in Kapitalform verlangen. Die schriftliche Anfrage muss spätestens am Tag, welcher den Anspruch auf die Altersleistungen generiert, eingereicht werden. Das entsprechende Formular finden Sie auf unserer Homepage.