3. SäuleDie individuelle Vorsorge: Säule 3a und 3b

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Die ersten zwei Säulen erlauben nur teilweise die Erreichung des Verfassungszieles von der Beibehaltung des gewohnten Lebensstandards. Der Staat unterstützt deshalb die individuelle Vorsorge, die 3. Säule. Wie im Gesetz vorgesehen, wird die individuelle Vorsorge durch Steuervorteile unterstützt. Der Gesetzgeber macht einen Unterschied zwischen der Säule 3a und 3b.

Die Säule 3a oder die gebundene Vorsorge

Die Säule 3a, die sogenannte «individuelle gebundene Vorsorge» steht allen Berufstätigen offen und profitiert von Steuerprivilegien. Es ist die von Selbständigerwerbenden bevorzugte Vorsorgeform. 

Im Jahr 2020 sind folgende Zahlungen an die Säule 3a steuerbefreit (maximum):

  • für eine Person mit Pensionskasse: 6'826.- Franken.
  • für eine Person ohne Pensionskasse: 20% des Jahreseinkommens, aber maximal 34’128.- Franken.

Die Säule 3b oder die freie Vorsorge

Die freie Vorsorge besteht aus jeder Form von Vermögenszuwachs, welche mit einem Vorsorgezweck ausserhalb der Säulen 1, 2 und 3a verbunden ist. Im Gegensatz zur gebundenen Vorsorge weist sie gewisse Steuervorteile nur im Rahmen von Lebensversicherungen auf.

Im Gegenzug kann sie vollkommen frei, ohne irgendwelche Einschränkungen, eingerichtet werden. Nebst Lebensversicherungen gehören folgende Finanzprodukte dazu: Freie Vorsorgekonten und –depots mit Vorzugsverzinsung sowie Anlagefonds mit langfristiger Anlageperspektive.