VorsorgepläneDrei Arten von Versicherungsplänen

Ein Primat, welches auch Vorsorgeplan genannt werden kann, bildet die Basis des Umsetzungsziels einer Vorsorgeeinrichtung. Es definiert die von der Vorsorgeeinrichtung benutzte Art der Finanzierung von jetzigen und zukünftigen Pensionierungen und zeigt die Finanzierung der zukünftigen Rente der versicherten Personen auf. Es wird zwischen drei verschiedenen Vorsorgeplänen unterschieden.

1. Leistungsprimat

In einem Leistungsprimatplan sind zuerst die Leistungen klar definiert. Im Allgemeinen geschieht dies ausgehend vom zuletzt versicherten Lohn oder vom Durchschnitt der zuletzt versicherten Löhne unter Berücksichtigung der Anzahl Versicherungsjahre (Beispiel: 60% des letzten versicherten Lohnes bei einer Beitragsdauer von 40 Jahren). Die Beiträge können hingegen angepasst werden. Die Vorsorgeeinrichtung muss dafür Sorge tragen, dass die Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, denen die Vermögenserträge zugerechnet werden, die versprochenen Leistungen aller versicherten Personen finanziert.

2. Beitragsprimat

In diesem Fall werden die Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Vorsorgereglement im Verhältnis zum versicherten Lohn festgelegt. Die den Versicherten gewährten Leistungen der Vorsorgeeinrichtung werden auf der Basis des Sparkapitals – Beiträge plus Zinsen - berechnet. Die Leistungen bei den meisten Vorsorgeeinrichtungen in der Schweiz werden heute auf Basis des Beitragsprimats ausgerichtet.

3. Gemischter Plan oder Bi-Primat

Die gemischten Pläne oder Pläne im Bi-Primat erlauben unterschiedliche Zwischenlösungen, d.h. die Vorsorgeeinrichtung bestimmt einerseits die Leistungen und anderseits die Beiträge in ihrem Vorsorgereglement.